Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 07.03.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3111
OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84 (https://dejure.org/1985,3111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.03.1985 - 1 U 196/84 (https://dejure.org/1985,3111)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. März 1985 - 1 U 196/84 (https://dejure.org/1985,3111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsagent; Aufklärungspflicht bei Vertragsabschluß; Risikoausschluß; Versicherungsbedingungen; Umfassender Versicherungsschutz; Haftung des Versicherers

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1410
  • VersR 1987, 579
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1963 - II ZR 199/61

    Haftung des Versicherers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.03.1985 - 1 U 196/84
    Nach der Rechtspr. (BGH, VersR 63, 768) ist der VersAgent i. d. R. [zwar] nicht verpflichtet, »den VersNehmer darüber aufzuklären, daß in den VersBedingungen die Haftung für bestimmte Fälle ausgeschlossen wird.
  • BGH, 04.07.1989 - VI ZR 217/88

    Verkehrsunfall in Nord-Zypern

    Er ist hier aber, zumindest grundsätzlich, auf dasselbe Ziel gerichtet, nämlich darauf, daß der Versicherer seinen Versicherungsnehmer so stellt, als wenn der Versicherungsvertrag mit dem von ihm gewünschten Inhalt zustandegekommen wäre (vgl. BGHZ 40, 22, 28; BGH Urteile vom 1. März 1972 - IV ZR 197/70 - VersR 1972, 530, 532 und vom 3. November 1982 - IV a ZR 125/81 - VersR 1983, 121, 122; siehe auch OLG Köln r+s 1989, 3 f. sowie für den Bereich der Kasko- und Insassenunfallversicherung OLG Hamm VersR 1988, 191 f.; OLG Frankfurt VersR 1987, 579; OLG Karlsruhe VersR 1988, 486).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2022 - 7 U 168/16

    Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers bezüglich des Deckungsausschlusses

    Eine derartige Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Versicherungsvermittler zwar nicht mit Sicherheit zu erkennen braucht, dass der Versicherungsnehmer sich irrige Vorstellungen macht, er aber mit der naheliegenden Möglichkeit eines derartigen Irrtums rechnen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.03.1985 - 1 U 196/84 - VersR 1987, S. 579; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 23.11.1983 - 20 U 36/83 - zit. n. Juris).
  • OLG Hamm, 30.11.1990 - 20 U 179/90

    Begriff "Europa" beim Erstrecken eines Versicherungsschutzes nur auf den

    Macht sich dagegen der Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen über den Umfang der Versicherung und konnte der Versicherungsvertreter dies erkennen oder mit der Möglichkeit eines Irrtums beim Versicherungsnehmer rechnen, dann besteht eine Pflicht zur Aufklärung (vgl. OLG Frankfurt VersR 87, 579; OLG Karlsruhe VersR 88, 486).
  • OLG München, 03.07.1995 - 26 U 6753/94

    Schadenseintritt durch Nichtmeldung des Schadens an bisherigen Versicherer -

    Dann muß er auf den auf Europa beschränkten Versicherungsschutz (§ 2 Nr. 1 AKB ) hinweisen (BGH NJW 1963, 1978, 1980; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 1987, 579 ).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1992 - 4 U 38/91

    Anspruch aus einer Restschuldversicherung trotz eines in Allgemeinen

    Grundsätzlich braucht der Versicherer den Versicherungsnehmer nicht ungefragt über den genauen Umfang des Versicherungsschutzes aufzuklären, es sei denn, daß die Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennbar unrichtig sind (vgl. auch BGH NJW 1993, 1978; OLG Frankfurt VersR 1987, 579).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.03.1986 - 6 U 183/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5554
OLG Köln, 07.03.1986 - 6 U 183/85 (https://dejure.org/1986,5554)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.03.1986 - 6 U 183/85 (https://dejure.org/1986,5554)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. März 1986 - 6 U 183/85 (https://dejure.org/1986,5554)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1410
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 14.11.2012 - 14 U 70/12

    Haftung des abschleppenden Fahrzeugs für Beschädigungen des abgeschleppten

    Da unstreitig während des Abschleppmanövers sein Motor lief und dadurch Kraft auf die Antriebsräder übertragen wurde und zudem der Zeuge S. das Lenkrad betätigte, war auch der Lkw der Klägerin in Betrieb (vgl. dazu BGH, VersR 1966, 934 - juris Rn. 11; OLG Hamm, OLGR 2009, 425 - juris Rn. 5; LG Hannover, DAR 1978, 74; LG Nürnberg-Fürth, DAR 1993, 232; OLG Köln, DAR 1986, 321; OLG Koblenz, VersR 1987, 707).
  • OLG Hamm, 09.09.2008 - 9 U 73/08

    Abschleppen; Betrieb; Unfall

    Hingegen wird in neuerer obergerichtlicher Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschleppter Pkw, der gelenkt werden muss, eine von dem abschleppenden Fahrzeug gesonderte, eigenstände Gefahrenquelle bilde und als "im Betrieb" befindlich anzusehen sei (OLG Köln, Urteil vom 07.03.1986, DAR 1986, 321).
  • OLG Hamm, 25.07.2011 - 6 U 19/11

    Zu den Verhaltensanforderungen beim Abbiegen eines Abschleppgespanns auf der

    Für eine ähnliche Problematik bei § 7 StVG, ob bei einem Gespann nur eine einheitliche, vom Halter und Fahrer des schleppenden Fahrzeugs zu vertretende Betriebsgefahr vorliegt oder nicht, wird in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung die Ansicht vertreten, dass jedenfalls ein mit Seil oder Stange abgeschlepptes Fahrzeug, das gelenkt werden muss, gesondert zu betrachten ist (vgl. OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Koblenz VersR 1987, 707; OLG Köln NJW-RR 1986, 1410).
  • LG Bonn, 18.03.2021 - 17 O 393/20

    Ansehen eines fahruntüchtigen Fahrzeugs als "in Betrieb" i.R.v.

    Insofern ist auch zu berücksichtigten, dass selbst für Anhänger eine eigenständige Betriebsgefahr besteht (vgl. § 19 Abs. 1 StVG) (vgl. zur Haftung bei Abschleppvorgängen: OLG Köln, Urteil v. 07.03.1986, 6 U 183/85; OLG Hamm NZV 2009, 456; OLG Celle, Urteil v. 14.11.2012, 14 U 70/12).
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